Die W-IdNr. ist mehr als nur eine Zahl – sie repräsentiert die neue digitale Ausrichtung der Steuerverwaltung in Deutschland.
Klingt praktisch? Vielleicht.
Ihr Hauptzweck ist es, den Behörden die Arbeit zu erleichtern – aber was bedeutet das für Sie?
Mehr Verwaltungsaufwand.
Ja, wenn Du keine USt-IdNr. hast!
Wichtig:
Sobald Dir die W-IdNr. zugeteilt wird, bist Du verpflichtet, sie in Dein Impressum aufzunehmen.
Für gewerbliche Anbieter gilt nach § 5 TMG die Impressumspflicht. Mit der Einführung der W-IdNr. wird diese um eine neue Pflichtangabe ergänzt:
Die W-IdNr. muss eingetragen werden, falls keine USt-IdNr. verwendet wird. Eine falsche oder fehlende Angabe kann teure Abmahnungen nach sich ziehen.
Keine Sorge – mit dieser Checkliste sparst Du Zeit, Nerven und Kosten:
Die W-IdNr. mag auf dem Papier eine sinnvolle Neuerung sein – in der Praxis bedeutet sie für viele kleine Unternehmen und Freelancer jedoch zusätzlichen Aufwand. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein: Prüfe Deine Daten, setze die richtigen Tools ein und bleib rechtlich abgesichert.
Denk daran: Deine Zeit ist kostbar. Mit den Tools von Pfeiffer-IT kannst Du diesen Prozess schnell, sicher und stressfrei erledigen. Starte jetzt!
Ab November 2024 führt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die W-IdNr. ein. Doch wer erhält sie? Kurz gesagt: Alle, die wirtschaftlich tätig sind.
Dann bekommst du die W-IdNr. automatisch – es sei denn, du hast bereits eine USt-IdNr.
Auch dann erhältst du die W-IdNr. automatisch, sofern du keine USt-IdNr. hast.
Das Beste daran:
Du musst nichts tun, um die W-IdNr. zu erhalten. Sie wird dir automatisch über dein ELSTER-Konto zugeteilt. Klingt unkompliziert? Das gilt allerdings nur, wenn du dein ELSTER-Konto aktiv nutzt. Ohne Zugang zu ELSTER kann es problematisch werden.
Schreiben Sie uns. Wir helfen gerne weiter.