Barrierefreiheit im Internet | Ab 06/2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet bestimmte private Unternehmen, insbesondere solche, die Dienstleistungen in Bereichen wie E-Commerce, Banking, Verkehr oder elektronische Kommunikation anbieten, ihre Websites, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Die Pflicht zur Barrierefreiheit im Internet für öffentliche Stellen und Unternehmen ist bereits teilweise in Kraft getreten und wird weiter ausgebaut.
Diese gesetzlichen Regelungen verfolgen das Ziel, allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Hier ist eine detailliertere Übersicht zur Barrierefreiheit im Internet und den entsprechenden Vorschriften:
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auf der europäischen European Accessibility Act (EAA) basiert, wird die Barrierefreiheit auch für private Unternehmen verpflichtend. Diese Regelung tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft vor allem folgende Branchen:
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit orientieren sich oft an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die internationale Richtlinien zur barrierefreien Webgestaltung bieten. Diese enthalten u. a. folgende Grundprinzipien:
Die Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen erfolgt durch staatliche Aufsichtsbehörden, die auch Sanktionen verhängen können, wenn Unternehmen oder öffentliche Stellen gegen die Vorgaben verstoßen. Es gibt zudem Beschwerdemechanismen, bei denen Menschen Barrieren melden können, die sie auf Websites oder in Apps vorfinden.
Diese Gesetzgebung soll sicherstellen, dass digitale Angebote in Europa für alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, zugänglich sind.