
Responsive Webdesign
Responsive Webdesign bedeutet in etwa „reagierendes Webdesign“
Alle Elemente passen sich automatisch der Displaygröße des Endgeräts an.
Die zunehmende Globalisierung im täglichen Business macht es erforderlich, sich intensiv mit den neuen Datenschutzbestimmungen zu beschäftigen. Hinzu kommt der technische Fortschritt, der vor allem beim Umgang mit Daten auf Webseiten, Online-Shops und Online-Portalen jede Menge Tücken mit sich bringt.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Diese komplexe Aufgabe kann zwar von einem Mitarbeiter übernommen werden. Er muss dafür aber entsprechend ausgebildet sein, sowie für Datenschutzaufgaben von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden.
Die Gesetzgebung stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz in Unternehmen. Darüber hinaus ist jede Organisation mit unterschiedlichen Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes konfrontiert. Jede Branche hat ihre Spezialfragen und je nach Art der verarbeiteten Daten gelten verschiedene Gesetze und Regelungen. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen stellt dies oft vor große Herausforderungen. Für die meisten Unternehmen empfiehlt es sich die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Er berät die Geschäftsführung (Verantwortliche Stelle) allgemein in Fragen des Datenschutzes, schult die Mitarbeiter und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen.
• | Keine kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung des eigenen internen Datenschutzbeauftragten. |
• | Freistellung des internen DSB entfällt. |
• | Aktuelles Datenschutzwissen durch fortwährende Weiterbildungen im Bereich Datenschutz. |
• | Hohe Akzeptanz bei den Mitarbeiter bei nötigen Anpassungen. |
• | Schnelle Umsetzung für die erforderlichen Datenschutz-Maßnahmen. |
• | Kosten der Fortbildung werden vom externen Datenschutzbeauftragten selbst getragen. |
• | Keine Ausfallzeiten bei Fortbildungsmaßnahmen. |
Responsive Webdesign bedeutet in etwa „reagierendes Webdesign“
Alle Elemente passen sich automatisch der Displaygröße des Endgeräts an.
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten nach der EU-Datenschutz- Grundverordnung DSGVO ?
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist das zentrale Dokument zum Nachweis des Datenschutzes in einer Organisation. Pflicht für alle Unternehmen und sonstigen Organisation.
Ext. Datenschutzbeauftragter: Umfassende Datenschutz-Beratung für Unternehmen oder Vereine – Wir beraten Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten nach der EU-Datenschutz- Grundverordnung DSGVO ?
Datenschutz im Unternehmen lässt sich nur gewährleisten, wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. DSGVO-Schulungen müssen nachgewiesen werden können
Datenschutz im Unternehmen lässt sich nur gewährleisten, wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. DSGVO-Schulungen müssen nachgewiesen werden können
Datenschutz im Unternehmen lässt sich nur gewährleisten, wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. DSGVO-Schulungen müssen nachgewiesen werden können
Datenschutz im Unternehmen lässt sich nur gewährleisten, wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. DSGVO-Schulungen müssen nachgewiesen werden können
Datenschutz im Unternehmen lässt sich nur gewährleisten, wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. DSGVO-Schulungen müssen nachgewiesen werden können
Datenschutz im Unternehmen lässt sich nur gewährleisten, wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. DSGVO-Schulungen müssen nachgewiesen werden können
Datenschutz im Unternehmen lässt sich nur gewährleisten, wenn Ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. DSGVO-Schulungen müssen nachgewiesen werden können